Arbeitsgruppe 3

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Arbeitsgruppe 3:
Abschiebungspraxis und Aktionsmöglichkeiten am Beispiel des Düsseldorfer Flughafens

Düsseldorf ist nach Frankfurt Deutschlands zweitgrößter Abschiebeflughafen. Besonders am Düsseldorfer Flughafen liegt jedoch die besondere Konzentration auf Sammelabschiebungen.
Die häufigsten Sammelabschiebungen Gehen nach Serbien und in den Kosovo – wenn diese bekannt werden, gibt es regelmäßige Proteste, die viel Aufmerksamkeit bringen. So findet auch das diesjährige No Border Camp in Köln und Düsseldorf statt: http://noborder.antira.info/de
Nach einer kurzen Vorstellung von Inken Volmering und ihrer Arbeit wurden Erfahrungsberichte der einzelnen MediNetze mit Abschiebungen und Ausländerbehörden ausgetauscht mit durchaus großen regionalen Unterschieden und Eindrücken. Dabei war hervorzuheben, dass nicht nur schlechte Erfahrungen gemacht wurden.
Sehr anschaulich brachte Inken Volmering uns die deutsche Abschiebepraxis nahe und erläuterte jeden Schritt von der Terminierung der Abschiebung, über die Durchführung, des Ablaufs und Möglichkeiten sich gemeinsam dagegen stark zu machen, die Aufmerksamkeit der Öffentlichkeit zu erregen, sowie die Abschiebung verhindern zu können.
Besonderes Augenmerk lag auf den Ausländerämtern unterstellten Gefälligkeitsgutachten und sogenannten „fit-to-fly-Ärzten“, welche die Ausreisefähigkeit allein auf die Flugtauglichkeit reduzieren und so der Abschiebepolitik der Ausländerbehörde zuarbeiten, ohne einen ganzheitlichen Blick auf die Menschen und die medizinische Versorgung im Zielland zu richten.
Dabei wurde thematisiert, wie diese Praxis verändert werden könnte, auch wenn unser Hauptziel die generelle Aufhebung von Abschiebungen ist.
In NRW haben wir sehr schlechte Erfahrungen mit Michael Koenen, der trotz bestehender Gutachten nur nach kurzer Visite sehr kranke Menschen flugtauglich schreibt und auch seine Begleitung anbietet.
Anhand des Beschlussprotokolls des 111. Deutschen Ärztetages vom 20.-23.05.2008 und unserer Überzeugung wurden die Mitarbeit von ÄrztInnen an Abschiebungen der ethisch-medizinischen Verantwortung gegenübergestellt, mit dem Fazit, dass eine Mitarbeit der ärztlichen Ethik absolut widerspricht.
Als letztes Kernstück wurde ein offener Brief entworfen, an dem noch weiter gemeinsam gearbeitet werden soll:
Wir als Medinetze verurteilen Abschiebung als Widerspruch zu den Menschenrechten Artikel 9…..
Deswegen lehnen wir auch eine ärztliche Beteiligung an diesem Prozess ab(, da sie der ärztlichen Ethik widerspricht.)
Laut Beschluss des 111. Deutschen Ärztetags vom 20.-23.Mai 2008 in Ulm wurde über die Abschiebepraxis und Reisefähigkeit folgendes entschieden:
– Die Frage einer Ausreise Fähigkeit eines Abzuschiebenden, kann nicht allein anhand der Flugtauglichkeit entschieden werden.
– Es ist außerdem zu beachten, ob der Abzuschiebende im Zielland Zugang zu medizinischer Versorgung hat.
Die BÄK stellt fest, dass die verschärfte Einbindung von Ärzten in ordnungs- und polizeirechtliche Maßnahmen eine gefährliche Entwicklung darstellt, die vielfältige Berufsethische Probleme nach sich zieht.
Die Situation hat sich seit 2008 nicht verbessert!
Aus diesem Grund fordern wir die Aktualisierung und Umsetzung des damaligen Protokolls in Hinblick auf folgende konkrete Forderungen:
– Da in Deutschland das Recht auf freie Arztwahl besteht, fordern wir eine Veränderung des Gutachterlichen Auswahlprozesses, unbeeinflusst von
der Ausländerbehörde. Es müssen von der Ausländerbehörde unabhängige ärztliche Bescheinigungen und Gutachten für die Entscheidung relevant
sein. Vor allem sollen die Gutachten sich nicht nur auf die Flugtauglichkeit beziehen.
– Wir möchten insbesondere den Begriff des Zugangs zu medizinischer Versorgung aufweiten. Insbesondere möchten wir auf die besondere Situation
von Schwangeren Aufmerksam machen. Sowie die Bedeutung adäquater psychischer Betreuung im Zielland hervorheben.
Auch strukturelle Hindernisse wie räumliche Nähe und Verfügbarkeit sowie Kosten der Maßnahmen müssen berücksichtigt werden.
Die Begleitung des Abschiebeprozesses durch Ärzte insbesondere die Zwangsmedikation und andere Maßnahmen zur Herstellung der Flugtauglichkeit, die nur vorübergehender Natur sein können, ist in jedem Fall abzulehnen. Damit erfüllen die beteiligten Ärzte den Tatbestand der Körperverletzung und machen sich dadurch strafbar.
Menschenrechtsverletzungen dürfen niemals bagatellisiert werden.

Arbeitsgruppe 1:
Wie funktioniert ein Medinetz (Einstiegshilfe und Austausch zu häufigen Problemen und Fragen)

Arbeitsgruppe 2:
Anonymer Krankenschein – Stand der Dinge, Perspektive, Vergleich Modelle, Ansätze

Arbeitsgruppe 4:
Möglichkeiten der Sozial- und Rechtsberatung von Menschen ohne Papiere

Arbeitsgruppe 5:
Auswirkungen der globalen Finanzkrise auf die Arbeit der Medizinischen Flüchtlingshilfen

Arbeitsgruppe 6:
Umgang mit nicht versicherten EU-BürgerInnen, vor allem Roma

Arbeitsgruppe 7:
Strategien und Werkzeuge zur gemeinsamen Kampagnen- und Lobbyarbeit

Arbeitsgruppe 8:
Die besonderen Herausforderungen in der Betreuung psychisch kranker Papierloser